Kategorien
1936 Zeitschriften

Verbotene und geförderte Literatur der Nazis 1936

IN DEUTSCHLAND VERBOTEN
Wir legen wieder einmal eine Liste der im Dritten Reich verbotenen ausländischen Druckschriften vor. Sie umfaßt diesmal die Zeit vom 8. Jänner bis 29. Februar. Die 30 Verbotsnummern verteilen sich auf 12 Länder, und zwar entfallen auf die Schweiz 7, auf Frankreich 6, auf Oesterreich 5, auf die Tschechoslowakei, Danzig und Litauen je 2, auf England, Belgien, Luxemburg, Polen, die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion je 1. Von den verbotenen Zeitungen und Zeitschriften ist die Hälfte katholisch.

Die folgenden Bücher wurden verboten: aus dem Verlag der Zentralbildungsstelle für Tirol, Innsbruck, „Gottes Sonne über Oesterreich“; aus dem Verlag der Arbeitsgemeinschaft österreıchischer Vereine, Wien, „Fritz Gerlich, ein Blutzenge für
Glauben und Heimat“ von Maurus Carnot; aus dem Verlage der Benediktinerabtei Seckau „Im christlichen Orient“ von Dr. P. Chr.  Baur; aus dem Gsut-Verlag, Wien, „Müller, Chronik einer deutschen Sippe“ von Walter Mehring, und „Unsere Tochter, die Nazinen“ von Hermynia zur Mühlen; aus dem K0mmissionsverlag Michael Kacha, Prag, „Peter Bohnenstroh, Aus dem Leben eines Tolpatschs“ von Fritz Walter Nielsen, und „Kleiner Zyklus Deutschland“ vom gleichen Verfasser; aus dem Verlag Oprecht & Helbling, Zürich, das Sammelwerk „Dichter helfen“; sämtliche im Philosophisch-anthroposophischen Verlag am Goetheanum in Dornach (Schweiz) erscheinenden Bücher, Broschüren und Druckschriften; die in der Schweiz (ohne Impressum) erschienene Schrift der Ernsten
Bibelforscher, „Simson“; aus dem Verlag der Büchergilde Gutenberg in Zürich, Wien und Prag „Der Marsch ins Reich der Caoba“ von B. Traven; aus dem Verlag Editions du Carrefour, Paris, „Der Gelbe Fleck“; die im Verlag Editions du Phénix in Paris erscheinenden Pıhönix-Bücher; aus dem Verlag Editions Bernard Rosner, Paris, „Exerzierplatz Deutschland“ von Erckner; aus dem Verlag Edition E. S. I., Paris, „L’Allemagne Camp du Manoeuvre“ von Erckner; aus dem Verlag Delplace, Koch & Co. in Antwerpen, „Le Danger Allemand“ von H. Couillard.

Folgende Zeitungen und Zeitschriften wurden verboten: „Europa, Wochenzeitung für Tat und Freiheit“ (Paris), „Der Elsässer“ (Straßburg), „Luxemburger Wort“ (Luxemburg),
„Die Ostschweiz“ (St. Gallen), „Ecclesiastica“ (Katholische Internationale Presse-Agentur KIPA, Freiburg in der Schweiz), „Baltischer Beobachter“ (Memel), „Memel-Pressedienst“
(Herausgeber Redakteur J. Simon, Kowno), „Der Wanderer“ (katholisches Wochenblatt, St. Paul, Minnesota, U.S.A.), „Danziger Nationale Zeitung“ (Danzig), die von der Evangelischen Bekenntnisgemeinde in der Freien Stadt Danzig herausgegebenen „Rundbriefe“, „Das Goetheanum, Wochenschrift für Anthroposophie“ (Dornach), „Nasze Zycie“ (Kattowitz), „Moscow News“ (Moskau), „Sunday Chronicle“ (Manchester). Aufgehoben wurde das Verbot der „Indépendance Belge“ (Brüssel).
WAS DER UNTERTAN DES DRITTBN REICHES LESEN SOLL
Die summanische Art und Weise, in der die Herren des neuen Deutschland das Büchereiwesen „gesäubert“ und „reorganisiert“ haben, ist bekannt. An die „Säuberung“, die in der Tat notwendig war, ging man mit mehr Schneid als Sachkenntnis heran. Die Politik der Neuanschaffungen aber war und ist ein Skandal. Die Büchereien aller Art- sind zur Absatzorganisation für den Verlag Eher degradiert worden, dessen Honorare den nationalsozialistischen Führern (dem Verfasser des „Mein Kampf“ zu allererst) fürstliche Einkommen sichern und dessen Gewinne in die Parteikasse fließen.

Bezeichnend ist auch der Kampf gegen die Bibliotheken des katholischen Borromäusvereines. Wenn es den Nazis auf die Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur und die Förderung des literarisch und ethisch wertvollen, volksnahen Buches angekommen wäre, so hätten sie die verdienstvolle Arbeit, die der Borromäusverein in den fast hundert Jahren seines Bestehens auf diesem Gebiete geleistet hat, begeistert begrüßen und unterstützen müssen. Statt dessen wurde ein immer schärferer Kampf gegen den Verein geführt. Daß alle Subventionen, die es unter dem „marxistischen“ Regime für die gemeinnützige Arbeit des Vereines gegeben hatte, gestrichen wurden, ist selbstverständlich. Auf dem Lande wurden vielfach Schulräume
für die sonntägliche Ausleihe der Borromäusbibliotheken zur Verfügung gestellt; das ist verboten worden. Man hat den Bibliotheken des Vereines verboten, sich „Volksbüchereien“ zu nennen und den öffentlichen Büchereien Konkurrenz zu machen. Welche Aufgabe könnte aber in einer Zeit, da. die kommunalen Bibliotheken, die Schulbüchereien usw. im Geiste Rosenbergs geleitet werden, für eine katholische Bücherei
dringender sein als den Rosenbergschen Bibliotheken „Konkurrenz zu machen” und gegen ihren verderblichen Einfluß ein Gegengewicht zu bilden? In Süd- und Westdeutschland wurden eine größere Anzahl Borromäusbüchereien von der Polizei geschlossen, um „gesäubert“ zu werden. „Marxistische“ und „jüdisch-zersetzende“ Bücher hatte es dort nie gegeben; man kann sich also denken, von welchen „staatsfeindlichen“ Büchern die
Bibliotheken gesäubert werden sollten. Die Zentrale des Borromäusvereines in Bonn suchte man in ihrer wirtschaftlichen Grundlage zu treffen, indem man den Verlegern verbot, ihr irgendeinen Rabatt einzuräumen. Diese Maßnahme wurde aber vorläufig wieder zurückgenommen. Es soll eine Verordnung in Vorbereitung sein, die zur „Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens“ (Reichsminister Dr. Frick)  konfessionellen Büchereien die Ausleihe anderer als rein religiöser Literatur verbietet…

Doch kommen wir zu den öffentlichen Büchereien zurück. In der Fachzeitschrift „Die Bücherei“ (Jänner-Februar 1936) veröffentlicht Günther Tschisch eine Zusammenstellung
der durch Vermittlung des Einkaufshauses für Volksbüchereien in Leipzig bestellten und an etwa 1000 kleinere Volksbüchereien im ganzen Reich gelieferten Bücher. An der Spitze der Liste, die auf Grund einer Zusammenstellung des Einkaufshauses vom 1. Dezember 1935 gemacht ist, steht Goebbels „Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei“ mit 404 Bänden, (Daß Hitlers „Mein Kampf“ nicht führend ist und daß auch Rosenbergs „Mythus des 20. Jahrhunderts“ erst an verhältnismäßig später Stelle kommt, erklärt sich, wie der Verfasser ausdrücklich bemerkt, daraus, daß die meisten Büchereien diese „Grundbücher des
Nationalsozialismus“ schon in den Jahren 1933 und 1934 in entsprechender Anzahl beschafft haben.) Es folgen Richthofen „Der rote Kampflieger“ (390), Zöberlein „Der Glaube an Deutschland“ (325), weiterhin Löns „Der Werwolf“, Karrasch „Parteigenosse Schmiedecke“, Wehner „Sieben vor Verdun“, Bade „SA. erobert Berlin“, Schenzinger „Hitlerjunge Quex“, Hitler „Mein Kampf“, Hindenburg „Aus meinem Leben“, Dietrich „Mit Hitler in die Macht“, Berens-Totenohl „Der Femhof“, Vesper „Das harte Geschlecht“, Günther „Kleine Rassenkunde“, Grimm „Der Oelsucher von Duala“, „Lüderitzland“,
„Volk ohne Raum“, Hagen „SA.-Kamerad Tonne“, Lohmann „SA. räumt auf“, Blunck „Die große Fahrt“, Schmückle „Engel Hiltensperger“, Goetz „Das Kinderschiff“, Tremel-Eggert
„Barb“„ Littmann „Herbert Nonkus“, Feder „Das Programm der NSDAP.“, Jörns-Schwab „Rassenhygienische Fibel“, Steguweit „Jüngling im Feueroffen“, Euringer „Fliegerschule 4“, Rosenberg „Mythus des 20 Jahrhunderts“, Gunnarsson „Die Eidbrüder“, Glaser „Ein Trupp SA.“, I. Seidel „Das Wunschkind“, Hoffmann „Hitler, wie ihn keiner kennt“, Göring „Aufbau einer Nation“, Zirwas „Deutsche Fliegerei“, Frank „Franz Ritter von Epp“ … In dieser langen Liste sind vielleicht drei oder vier gute Bücher, alles andere ist nationalsozialistischer Tendenzkram. Wenn diese Liste bewiese, was das deutsche’Volk liest, wäre das eine traurige und fast hoffnungslose Sache. Erfreulicherweise beweist sie
nur, was das deutsche Volk lesen soll.

(In Deutschland verboten; in: Der christliche Ständestaat Nr. 10/3. Jg. vom 8. März 1936, S. 243. Was der Untertan des Dritten Reiches lesen soll; in: Der christliche Ständestaat Nr. 10/3. Jg. vom 8. März 1936, S. 243f.)

Eine Antwort auf „Verbotene und geförderte Literatur der Nazis 1936“

Der Text verdient durchaus Interesse. Allerdings hat mich ein Satz irritiert, nämlich der: „An die ‚Säuberung‘, die in der Tat notwendig war, ging man mit mehr Schneid als Sachkenntnis heran.“
Wer die „Säuberung“ von Bibiotheken für „notwendig“ hält, ist in meinen Augen nicht von einem Nazi zu unterscheiden.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.