IN DEUTSCHLAND VERBOTEN
Wir legen wieder einmal eine Liste der im Dritten Reich verbotenen ausländischen Druckschriften vor. Sie umfaßt diesmal die Zeit vom 8. Jänner bis 29. Februar. Die 30 Verbotsnummern verteilen sich auf 12 Länder, und zwar entfallen auf die Schweiz 7, auf Frankreich 6, auf Oesterreich 5, auf die Tschechoslowakei, Danzig und Litauen je 2, auf England, Belgien, Luxemburg, Polen, die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion je 1. Von den verbotenen Zeitungen und Zeitschriften ist die Hälfte katholisch.