1985 hat der Literaturwissenschaftler Murray G. Hall seine „Österreichische Verlagsgeschichte 1918 – 1938“ veröffentlicht. In ihr rekonstruiert er die Geschichte des Gsur Verlages, in dem 1935 Walter Mehrings zweiter Roman „Müller – Chronik einer deutschen Sippe“ erschien. Darin analysiert er auch, inwiefern das Deutsche Reich auf Österreich wegen des Romans Druck ausübte:
Nach der Wiederaufnahme seiner Verlagstätigkeit 1935 kündigte Ernst Karl Winter im September[17] eine Reihe von Neuerscheinungen an und leitete hiemit eine neue Phase ein mit Büchern, die von anderen Verlagen großteils kaum angenommen worden wären. Einige Wochen später legte Winter die Verlagslinie klar fest:
Im Sinne der bisherigen Orientierung unserer literarischen Produktion werden wir literarische, politische und wissenschaftliche Publikationen aus drei verschiedenen Gebieten veröffentlichen. Die Reihe A unserer Publikationen wird die soziale Linie fortsetzen, die das Buch „Arbeiterschaft und Staat“ und die Zeitschriften der „Österreichischen Arbeiter-Aktion“ begonnen haben. Die Reihe B unserer Publikationen wird die österreichische Linie fortsetzen, die in der Reihe „Österreichische Religion und Kultur“ in bisher vier Publikationen, sowie in dem Werk über Rudolph IV. vorliegt. Die Reihe C unserer Publikationen wird die antinationalsozialistische Linie fortsetzen, die in den Schriften von Thomas Murner grundgelegt wurde. Viele unserer Leser werden sich für alle drei Reihen interessieren, viele nur für diese oder jene Reihe. Wir bitten sie alle, uns dieses Interesse bald bekanntzugeben, weil wir nur auf dieser Grundlage vorausblickend arbeiten können. [18]
Es folgten nun nach einer Aufstellung des seinerzeitigen Verlagslektors Heinz innerhalb von 15 Monaten – also bis Ende Oktober 1936 – acht Verlagswerke, darunter Romane, Lyrik und Bühnenstücke, die alle konsequent und kompromißlos in der bisher verfolgten Anti-NS-Linie lagen. [19] Es handelt sich um folgende Werke:
Walter Mehring, Müller. Chronik einer deutschen Sippe. Roman. (1935) Hermynia Zur Mühlen, Unsere Töchter die Nazinen. (1935)
Andreas Hemberger, Barabbas. Erzählung aus der Zeit Christi. (1936) Peter Drucker, Die Judenfrage in Deutschland. (1936)
Walter Berger, Was ist Rasse? Versuch einer Abgrenzung ihrer Wirksamkeit im seelischen Bereich. Mit Berücksichtigung des jüdischen Rassenproblems. Hrsg. von der Philipp-Spitta-Gedächtnis-Gesellschaft. (1936)
Albert Ganzert (Pseudonym), Die Grenze. Ein Schicksal aus 600.000. (Bühnenstück, 1936)
Theodor Kramer, Mit der Ziehharmonika. (1936)
Ernst Karl Winter, Rudolph IV. Zweiter Band. (1936)
Zum Zeitpunkt der erzwungenen Einstellung der Verlagstätigkeit im Herbst 1936 soll der komplette Umbruch zweier Romane vorgelegen haben, und zwar:
Ernst Gläser, Der letzte Zivilist. [20]
Walter Zwehl, Magd am Hakenkreuz.
Ernst Karl Winters Feststellung im Oktober 1935, der Verlag würde auch eine „anti-nationalsozialistische Linie“ verfolgen, lag einem heimlichen Beobachter besonders schwer im Magen, dem Deutschen Gesandten in Wien, Franz von Papen. Und erinnert man sich an den „Geist“ des Juli-Abkommens, das wenige Monate danach unterzeichnet wurde, also an die „Normalisierung“ der freundschaftlichen Beziehungen mußte so etwas „anachronistisch“ anmuten. So galt der Unmut von Papens den ersten zwei Buchveröffentlichungen im Herbst 1935, also Walter Mehrings Satire Müller und Hermynia Zur Mühlens Roman Unsere Töchter die Nazinen. Und gerade über das Schicksal dieser beiden Bücher herrschen noch irrige Auffassungen vor, dahingehend, daß beide, und zwar auf Veranlassung von Papens, von der österreichischen Behörde mit einem Verbot belegt worden wären. Dem ist nicht so, wie eine Untersuchung über Walter Mehrings Aufenthalt in Österreich 1934-38 aufgezeigt hat. [21] Hier kurz zum Hintergrund dieser beiden Fälle: In einer Verbalnote (A 3054) der Deutschen Gesandtschaft in Wien vom 14. Dezember 1935 legte von Papen beim Bundeskanzleramt – Auswärtige Angelegenheiten – Protest ein. Der Text der Verbalnote verrät ziemlich genaue Kenntnisse des Gsur-Verlags und von dessen Inhaber. Über den satirischen Roman des aus Deutschland ausgebürgerten, nun staatenlosen Walter Mehring verliert von Papen folgende Worte:
(…) In seiner antinationalsozialistischen Tendenz und in der offenbaren, besonderen Absicht, die Bedeutung von Blut und Boden im Völkerleben lächerlich zu machen, hat der Verfasser mit seinem Roman „Müller, Chronik einer deutschen Sippe“ ein Machwerk geliefert, das das Deutschtum mit dem zu großen Teil als geradezu pornographisch zu bezeichnenden Inhalt in empörendster Weise herabwürdigt und verletzt. [22]
Darauf folgte die sanfte, in diplomatischer Watte verpackte Aufforderung, das Buch ehestens beschlagnahmen zu lassen:
Die Deutsche Gesandtschaft würde mit besonderem Dank anerkennen, wenn das Bundeskanzleramt – Auswärtige Angelegenheiten – das genannte Buch prüfen und die sich darauf für die Wahrung der Sittlichkeit und das damit verbundene gesamtdeutsche Interesse ergebenden Folgerungen ziehen würde. (Ebda.)
Der Aufforderung kam man österreichischerseits nicht nach. Dies im Gegensatz zu mehreren Behauptungen nach dem Zweiten Weltkrieg, u.a. beim Hochverratsprozeß gegen den Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Guido Schmidt, im Jahre 1947. So schrieb der ehemalige Verlagslektor Karl Hans Heinz in sehr temperamentvoller Weise im März 1946 wohl in Reaktion auf die tägliche Zunahme von denjenigen, die in den 30er Jahren als „Widerstandskämpfer“ gegen den Nationalsozialismus tätig gewesen sein wollten:
Und was taten jene Österreicher, die heute behaupten, sie hätten in jenen Jahren allein die Last des Kampfes gegen die Nazi getragen? Haben sie für eine möglichst große Verbreitung der oben angeführten Bücher gesorgt? Haben sieden Verlag unterstützt und gefördert?
Es geschah etwas, das ganz unglaublich klingt und das man heute gern nicht wahrhaben möchte:
Die Auflagen der Werke von Hermynia Zur Mühlen und von Walter Mehring, also fein-geschliffene Waffen für den Kampf gegen Hitler, wurden von der Wiener Polizei beschlagnahmt und gegen die Verlagsleitung die Untersuchung wegen Hochverrates eingeleitet. [23]
Anders verhielt es sich im Fall des zweiten genannten Werkes. Am Tage nach der ersten Verbalnote der Deutschen Gesandtschaft in Wien traf eine zweite solche diplomatische Note beim Bundeskanzleramt – Auswärtige Angelegenheiten – ein. Diesmal ging es um ein neulich erschienenes Buch, „das außer dem die nationalsozialistische Bewegung im Reich verleumdenden und verunglimpfenden Gesamtinhalt in zahlreichen Stellen schwere persönliche Beleidigungen des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler, von Mitgliedern der Reichsregierung und auch herabsetzende Bemerkungen über den deutschen Gesandten von Papen enthält.“ [24] Gegenstand des Protests war „das als Roman bezeichnete Buch“ Unsere Töchter, die Nazinen von Hermynia Zur Mühlen (1883-1951). Ein Beamter der Deutschen Gesandtschaft konnte auch eine Reihe „unmittelbarer Beleidigungen“ samt Seitenzahl und Textstelle als Beweis anführen. Da heißt es weiter:
Indem die Deutsche Gesandtschaft mit dem allgemeinen Einspruch gegen den Inhalt des in Frage stehenden Buches im besonderen gegen diese schweren Beleidigungen des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches sowie der Mitglieder der Reichsregierung schärfste Verwahrung einlegt, richtet sie an das Bundeskanzleramt – Auswärtige Angelegenheiten – das dringende Ersuchen, gegen die Verfasserin des Romans, falls sie sich in Österreich befindet, und gegen die für die Herausgabe des Buches verantwortliche Person entsprechende Strafmaßnahmen sowie die Beschlagnahme bzw. ein Vertriebsverbot für den Roman „Unsere Töchter, die Nazinen“ veranlassen zu wollen.
Wien, den 15. Dezember 1935.
Die provokant feindselige Einstellung des Werkes gegen den Nationalsozialismus und gegen das Gesetz betreffend die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter hätte – im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen – zwar Anlaß geboten, gegen den Roman vorzugehen, aber die Abteilung 13 im Bundeskanzleramt war nicht geneigt – und schon gar nicht auf Geheiß es ungeliebten Franz von Papen – den in diplomatischem Drohton gehaltenen Wünschen zu entsprechen. Nur: man fand einen kuriosen Ausweg, da man nun auf dieses Werk aufmerksam gemacht worden war. Denn nach näherem Studium des Romans wurde festgestellt, der Roman zeige „eine ausgesprochen marxistische, ja kommunistische Tendenz (S. 112, 127, usw.), vermischt mit Bemerkungen, die eine frei-denkende, religionsfeindliche Einstellung bekunden. (…) Es scheint fast, daß neben oder unter der Maske der Feindschaft gegen den Nationalsozialismus eine deutliche sozialrevolutionäre Propaganda getrieben werden soll!“ (ebda.) Das war natürlich etwas anderes. Abteilung 13 des BKA trat daher energisch dafür ein, das Buch sofort zu beschlagnahmen und aus dem Verkehr zu ziehen. Besonderer Grund neben den unterstellten Beleidigungen war die „darin fast unverhüllt aufscheinende marxistisch-kommunistische Propaganda“ (ebda.). Das Verbot wurde offiziell in der Liste 2 vom 13. Februar 1936 kundgemacht[25]; es erfolgte, weil das Werk eine unerlaubte Förderung der Kommunistischen Partei darstellte und nicht – was deutschen Wünschen mehr entsprochen hätte – wegen der strafbaren Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter.
Unter den eigentümlichen Aspekten der NS-Literaturpolitik nach dem März 1938, in diesem Fall der Selbstrechtfertigung, scheint die Abrechnung mit Papp-Kameraden beliebt gewesen zu sein. Anders ist die wütende Reaktion der Essener Nationalzeitung, nicht zu verstehen, die nach langjährigem Verbot widerwillig zur Verbreitung in Österreich zugelassen wurde, um nicht den Völkischen Beobachter zulassen zu müssen, und die sich am 22. April 1938 dem Gsur-Verlag widmete:
Mit der Vereinigung und Schaffung Großdeutschlands ist diesem Spuk zwar für alle Zukunft ein Ende bereitet worden, aber die Erinnerungen an die eine schlimmste und schmählichste Zeit im österreichischen und speziell Wiener Verlagsleben möge trotzdem bleiben. [26]