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1940 1941

Die Kundt-Kommission und die ersten Auslieferungen

Ruth Fabian und Corinna Coulmas haben 1978 in ihrem Buch „Die deutsche Emigration in Frankreich“ 1978 einen umfassenden Blick auf das Leben im französischen Exik veröffentlicht. Inzwischen ist der gesamte Text onine auf der Webseite von Corinna Coulmas zu lesen. Im folgenden Absatz schreiben Coulmas und Fabian auch über Walter Mehring:

„Bereits im Juli 1940 fand der Artikel 19 des Waffenstillstandsabkommens in Frankreich seine erste Anwendung. Alle Internierungslager in der besetzten und in der unbesetzten Zone wurden von der aus deutschen Militär- und Zivilbeamten bestehenden Kundt-Kommission besucht, die von einem General dieses Namens geleitet wurde. Ihre Aufgabe war, alle „wahren Deutschen“ zu „befreien und zu repatriieren“. Außerdem hatten sie Listen von Gegnern des nationalsozialistischen Regimes, die verhaftet und direkt aus den Lagern in die Hände der Gestapo geliefert werden sollten. Diese Listen lagen jedoch nicht nur dort sondern auch an den Grenzübergängen und in den Häfen vor. Als Anfang Februar 1941 der Schriftsteller Walter Mehring, dem es mit Hilfe des „Emergency Rescue Committee“ gelungen war, ein Visum für die USA zu bekommen, in Marseille an Bord gehen wollte, hielt ihn ein Beamter der „Sûrete Nationale“ (Geheimpolizei) zurück. Wie Varian Fry erzählt[37], holte der Beamte aus einem Schubfach ein Papier, auf dem Mehrings Name stand und die Bemerkung: „Verboten, Frankreich zu verlassen. Entscheidung der Kundt-Kommission.“ Mehring befürchtete schon, daß dies sein Ende sei. Der Beamte gab ihm jedoch seinen Ausweis zurück. „Es muss sich um einen anderen Walter Mehring handeln“, sagte er.“

Der gesamte Text: http://www.corinna-coulmas.eu/die-deutsche-emigration-in-frankreich.html

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