Das Lied vom Leben - Filmprogramm, S. 2
1931 erscheint einer der frühen deutschen Tonfilme: „Das Lied vom Leben“. Alexis Granowsky probierte in ihm die Möglichkeiten des noch neuen Tonfilms aus. Eine illustre Schar von Freunden und Kollegen gehörte zum Team. Viele kannte Granowsky, der 1928/29 von einer Westeuropa-Reise nicht mehr in die Sowjetunion zurückkehrte von Max Reinhardts „Deutschem Theater“ in Berlin, wo er an Revuesn mitwirkte. Der russische Jude hatte zuvor in Petrograd und Moskau ein jiddisches Theater geleitet und erste Regiearbeiten fürs Kino übernommen.
„Das Lied vom Leben“ handelt von einer jungen Frau, die aus existenziellen Gründen bereit ist einen alten Adeligen zu heiraten. Bei der Verlobungsfeier übrkommt sie die Furcht vor einem Leben mit dem Greis. Sie flieht, will sich ins Wasser stürze und wird von Aribert gerettet, der ihr in einem fulminanten Monolog die Schönheit und Größe des Lebens anpreist. Sie heiraten, Erika wird schwanger und bekommt ein Kind. Bei der Geburt stirbt sie fast, doch Ärzte retten beide. Der Sohn wird mit beiden Beinen im Leben stehen und sich vor nichts fürchten.
In dem Film gibt es einige Songs, für die Walter Mehring die Texte geschreiben hat. Außerdem hat er einige Dialoge zu dem Film beigesteuert. Friedrich Hollaender und ein H. Adam stehen als Komponisten auf dem Programm. Aber offensichtlich versteckt sich hinter H. Adam Hanns Eisler, der die Mehring-Texte „Baby! Wo ist mein Baby?“, „Matrosensong“ und „Paradiessong“ vertont hat. Ernst Busch ist der Interpret – und nicht Fritz Busch, wie es im Programmheft steht.
Probleme mit der Zensur
Der Film hatte massive Probleme mit der Zensur. Im Filmportal.de finden sich auf der Seite zum Film in der rechten Spalte unter „Materialien“ auch die Links zu den Zensur-Entscheidungen. Sie sind sehr lesenswert, weil sie dem heutigen Leser verdeutlichen, mit welchen Problemen sich Filmschaffende Anfang der 1930er-Jahre herumschlagen mussten. Der Film wurde wegen der Geburtsszene verboten. Eine Aufführung sollte nur vor Ärzten und medizinischem Personal erlaubt sein. Und die übergeordnete Zensurbehörde nahm Anstoß an der Darstellung der adeligen Hochzeitsgesellschaft, die das Instutut der Ehe herabwürdige.
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